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Wer sich für den Lebensschutz engagiert, ist „nicht rechtsradikal“

19.10.2020

Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July. Foto: ELKWUE/Gottfried Stoppel
Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July. Foto: ELKWUE/Gottfried Stoppel

Stuttgart (idea) – „Wenn jemand ein traditionelles Familienbild vertritt und sich für den Lebensschutz engagiert, ist er noch lange nicht rechtsradikal.“ Das sagte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) in einem Interview mit evangelisch.de. Zwar gebe es Überschneidungen bei der Haltung der AfD zu Abtreibungen, gleichgeschlechtlichen Ehen und dem Familienbild mit den Ansichten mancher evangelikaler und pietistischer Strömungen, allerdings habe die Partei in den pietistisch geprägten Regionen nicht mehr Stimmen bekommen als anderswo. Ihre Direktmandate für den Landtag habe die Partei stattdessen in Mannheim und in Pforzheim bekommen. Allerdings betrachte man die AfD „nicht als Partei wie jede andere. Auch in meinen Predigten stelle ich das klar.“ Gemeinsam mit der badischen Landeskirche habe man eine klare Brandmauer gegen Rassismus, Antisemitismus, Ausgrenzung und Hassrede gezogen.

Bisher wollen 13 Prozent der Gemeinden homosexuelle Paare segnen

Wie July weiter sagte, wurde in der Landeskirche am heftigsten über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gestritten. „Wir haben einen Kompromiss gefunden: Gleichgeschlechtliche Paare können in Gottesdiensten gesegnet werden.“ Die Gemeinden könnten mit einer Dreiviertelmehrheit ihrer Kirchenvorstände beim Oberkirchenrat anmelden, dass sie gleichgeschlechtliche Paare segnen wollen. Das dürften bis zu 25 Prozent aller Gemeinden tun. Derzeit seien „etwa 13 Prozent der Gemeinden dabei oder auf dem Weg dahin“. Sollten sich mehr als 25 Prozent dafür entscheiden, müsse die Landessynode „einen neuen Weg finden“. Er habe jedoch gewollt, „dass wir zu einer Lösung kommen. So findet jedes gleichgeschlechtliche Paar eine Gemeinde, die die Segnung ermöglicht.“ Zugleich stehe jedoch in der Präambel des Gesetzestextes, dass man den jeweiligen Weg der anderen akzeptiere.

Sterbehilfe: Bekommen wir niederländische Verhältnisse?

In Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, dass zur Selbstbestimmung eines jeden Menschen das Recht auf Sterbehilfe durch Dritte gehört, fand July deutliche Worte: Es habe ihn „doch überrascht, dass das Gericht die Grenze so deutlich verschoben hat von einer Regelung für Ausnahmefälle hin zu einem einklagbaren Recht. Ich bedauere dieses Urteil sehr.“ Er mache sich bereits Sorgen, „dass wir niederländische Verhältnisse bekommen“. In den Niederlanden hätten Sterbewillige schon länger das Recht, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. „Freunde dort berichten, dass sich Menschen in den Seniorenheimen zum Teil stark unter Druck gesetzt fühlen und meinen, es wird von ihnen erwartet, dass sie sich beim Sterben helfen lassen. Unsere Antwort als Kirche muss sein, dass wir die Palliativarbeit und die Suizidprävention stärken, damit Menschen gar nicht erst in diese Situation geraten.“ Die wahre Freiheit liege in der Bindung an Gott und in der Gewissensbildung durch Gott. Er halte es für eine große Herausforderung der kommenden Jahre, diese Haltung verständlich zu vermitteln.

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