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Frei-/Kirchen

Der Staat hat das Kirchenasyl faktisch abgeschafft

15.06.2019

Eine Gemeinde kann einem Asylbewerber Kirchenasyl gewähren, muss dem Bundesamt aber die Gründe dafür in einem Härtefalldossier darlegen. Foto: pixabay.com
Eine Gemeinde kann einem Asylbewerber Kirchenasyl gewähren, muss dem Bundesamt aber die Gründe dafür in einem Härtefalldossier darlegen. Foto: pixabay.com

 

München (idea) – Der deutsche Staat hat das Kirchenasyl faktisch abgeschafft. Diese Ansicht vertrat der Journalist und Jurist Heribert Prantl (München) in einer Kolumne in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 14. Juni). Zum Hintergrund: Seit 2015…

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