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Weniger Beschwerden wegen anstößiger Werbung

29.03.2023

Hauptbeschwerdegrund war wie in den Vorjahren „geschlechterdiskriminierende Werbung“. Symbolfoto: unsplash.com
Hauptbeschwerdegrund war wie in den Vorjahren „geschlechterdiskriminierende Werbung“. Symbolfoto: unsplash.com

Berlin (IDEA) – Die Beschwerdezahlen wegen beanstandeter Werbung gehen zurück. Im vergangenen Jahr haben sich 1.008 Personen, Institutionen und Organisationen an den Deutschen Werberat (Berlin) gewandt.

Wie er am 29. März mitteilte, entspricht dies einem Rückgang um 30 Prozent gegenüber 2021. Der Werberat – die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft – musste nach eigenen Angaben 2022 in 398 Fällen entscheiden. Das sei ein Rückgang um ein Viertel (24 Prozent). In den eingeleiteten Verfahren hätten 91 Prozent der Unternehmen die beanstandete Werbung gestoppt oder geändert. Lediglich in acht Fällen seien die Unternehmen nicht einsichtig gewesen. Gegen sie verhängte der Werberat deshalb öffentliche Rügen – ausschließlich wegen sexistischer Werbung. Den Angaben zufolge handelte es sich um kleine und mittlere Unternehmen, „deren kommerzielle Kommunikation nicht immer professionell begleitet wurde“.

Die Geschäftsführerin des Deutschen Werberates, Katja Heintschel von Heinegg, kommentierte das Ergebnis so: „Die Gesellschaft ist für die Belange und Gefühle anderer Personengruppen noch aufmerksamer geworden. Unternehmen agieren bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Werbemaßnahmen entsprechend sensibler. Sie verzichten auf Motive oder Slogans, die auf Kosten anderer gehen, oder durch die sich Menschen verletzt fühlen könnten. Die Beschwerdebilanz des Jahres 2022 spiegelt diese Entwicklung wider.“

Hauptbeschwerdegrund war wie in den Vorjahren „geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 211 Fällen (-21 Prozent gegenüber 2021). Mit deutlichem Abstand folgten Fälle, in denen „ethische und moralische Mindestanforderungen“ nicht eingehalten wurden (47 Fälle/-10 Prozent). An dritter Stelle liegt die „Diskriminierung von Personengruppen“ (42 Fälle/-9 Prozent).

Orthodoxe Christen reichten Beschwerde ein

Zu den am wenigstens genannten Beschwerdegründen zählt die Verletzung religiöser Gefühle. Hierzu befasste sich der Werberat mit einem Fall. 2021 waren es noch drei. Bei dem Fall aus dem vergangenen Jahr handelte es sich um eine Internetwerbung der Kölner Firma Yakamoz für ihr alkoholisches Getränk Raki. In dem Film trinkt Jesus das türkische Nationalgetränk beim letzten Abendmahl mit seinen Jüngern. Als römische Soldaten kommen, um ihn zu verhaften, stoßen sie stattdessen mit ihm an. Schließlich singen Jünger und Soldaten gemeinsam angetrunken „Halleluja“.

Laut Medienberichten hatte der Zentralrat zur Förderung und Schutz der Kultur der Rum-Orthodoxen Christen von Antiochien (Köln) Beschwerde gegen das Video erhoben. Die Firma habe daraufhin einen erklärenden Vorspann eingefügt, in dem es heißt: „Bei der Darstellung des Videos handelt es sich um eine comedyhafte Abwandlung des letzten Abendmahls, in dem es in keiner Weise beabsichtigt ist, religiöse Gefühle von Christen oder anderen religiösen Gemeinschaften zu verletzen.“ Deshalb hatte der Werberat nach eigenen Angaben keine öffentliche Rüge ausgesprochen.

 

 

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