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IDEA INTERN

Warum spricht IDEA in dem Sea-Watch-Artikel von Migranten und nicht von Flüchtlingen?

14.04.2021

IDEA-Redaktionsleiterin Daniela Städter. Grafik: IDEA/Daniel Höly
IDEA-Redaktionsleiterin Daniela Städter. Grafik: IDEA/Daniel Höly

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In dem Artikel über die Antifa-Flagge an der „Sea-Watch 4“ (S. 6) hat IDEA das Wort „Bootsmigranten“genutzt: „Die italienischen Behörden hatten das Schiff nach einem Rettungseinsatz für 353 Bootsmigranten … festgesetzt.“ Daraufhin schrieb ein Nutzer auf Facebook: „Danke, IDEA, dass Sie endlich mal deutlich schreiben, welch Gesinnung bei Ihnen vorzuherrschen scheint, und dass es Ihnen eben nicht um saubere Berichterstattung, sondern um Meinungsmache geht. Ich meine damit nicht das Thema des Artikels, sondern dass Sie Flüchtlinge nicht als das bezeichnen, was sie sind, sondern als ,Bootsmigranten‘. Damit ist mein Vertrauen in seriöse Berichterstattung Ihrer Redaktion endgültig verspielt.“

Punkt 1: Das Völkerrecht trennt klar zwischen Migranten und Flüchtlingen (mehr: idea.de/asyl). Ob jemand ein Flüchtling ist, wird in Deutschland erst in einem Asylverfahren festgestellt. Unter dem Begriff Flüchtling versteht man in der Regel jemanden, der vor politischer Verfolgung oder einem Krieg flieht. Der Begriff Migranten wird dagegen meistens für Menschen verwendet, die ihre Heimat aus anderen (z. B. wirtschaftlichen) Gründen verlassen. Nicht einmal die Seenotrettungsorganisationen selbst bestreiten, dass die meisten Menschen, die über das Mittelmeer nach Europa kommen wollen, ihre Heimatländer aus wirtschaftlichen Gründen verlassen.

Punkt 2: Bei den im Mittelmeer Geretteten handelt es sich auch nach dem Asylverfahren in den seltensten Fällen um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Auf eine Anfrage der Partei „Die Linke“ lieferte die Bundesregierung am 30. Dezember 2020 aktuelle Zahlen (nachzulesen hier: idea.de/seenot). Demzufolge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang wie folgt über die Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden:

Flüchtlingsschutz: 8
Subsidiärer Schutz: 56
Abschiebungsverbot: 26
Ablehnung des Asylantrags: 387
Einstellung: 17

Hinzu kommen Urteile der Verwaltungsgerichte. Sie haben bei 95 Klagen gegen ablehnende BAMF-Bescheide bislang wie folgt entschieden (über 200 Verfahren sind noch offen):

Flüchtlingsschutz: 4
Subsidiärer Schutz: 4
Abschiebungsverbot: 3

In 12 von bislang 494 entschiedenen Asylanträgen (2,4 %) ist also ein Flüchtlingsschutz gewährt worden, insgesamt wurde nur bei rund 20 % der Anträge eine der vorhandenen Schutzformen zugesprochen. Auch IDEA hat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Seenotrettung häufig pauschal von Flüchtlingen gesprochen. Das haben wir geändert, weil wir unsere Leser sachlich und präzise informieren wollen.

IDEA-Redaktionsleiterin Daniela Städter

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