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Menschenrechte

Urteil: Christliches Menschenbild ist kein Befangenheitsgrund

07.05.2026

Christliches Menschenbild bildet „wichtigen geistesgeschichtlichen Hintergrund insbesondere des Grundgesetzes“. Symbolfoto: iSstock/Thai Noipho
Christliches Menschenbild bildet „wichtigen geistesgeschichtlichen Hintergrund insbesondere des Grundgesetzes“. Symbolfoto: iSstock/Thai Noipho

 

Wenn sich ein Richter bei seinen Erwägungen am christlichen Menschenbild orientiert, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat der 2. Zivilsenat (Mietrechtssenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Wie aus…

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