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Kommentar

Tollpatschige Torschlusspanik

01.07.2024

Im Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ist Abtreibung nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. Foto: pixture-alliance/blickwinkel/G.Vockel|G. Vockel
Im Paragraph 218 des Strafgesetzbuches ist Abtreibung nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. Foto: pixture-alliance/blickwinkel/G.Vockel|G. Vockel

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Positionspapier die Entkriminalisierung von Abtreibungen. Dazu ein Kommentar von IDEA-Redaktionsleiter David Wengenroth

 

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