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Texas: „Herzschlag-Gesetz“ bleibt vorerst in Kraft

24.10.2021

Eine schwangere Frau. Symbolbild: unsplash.com
Eine schwangere Frau. Symbolbild: unsplash.com

Washington D.C. (IDEA) – Im US-Bundesstaat Texas bleibt das verschärfte Abtreibungsgesetz vorerst in Kraft. Das hat der Oberste Gerichtshof der USA (Washington D.C.) entschieden. Am 1. November soll allerdings eine Anhörung stattfinden.

Hintergrund: Das am 1. September in Kraft getretene Gesetz verbietet Abtreibugen ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Herzschlag des ungeborenen Kindes festgestellt werden kann. Das ist in der Regel in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall. Besonders umstritten ist, dass das „Herzschlag-Gesetz“ Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen jeden vorzugehen, der eine Abtreibung zu spät vornimmt oder Schwangeren dabei hilft, eine spätere Abtreibung vornehmen zu lassen.

Nun lehnte das Oberste Gericht einen Antrag der US-Regierung ab, das Gesetz auszusetzen. Eine abweichende Meinung zu der Mehrheitsentscheidung des Gerichts vertrat die liberale Richterin Sonia Sotomayor. Die Auswirkungen seien katastrophal, so Sotomayor. Texanische Frauen hätten einen Anspruch darauf, dass der Oberste Gerichtshof ihnen jetzt helfe.

Auseinandersetzung beschäftigt Gerichte seit Wochen

Die juristische Auseinandersetzung um die Regelung in Texas hält seit einigen Wochen an. Das Gesetz war am 1. September in Kraft getreten. Es folgte eine Verfügung des Bundesgerichts in Austin: Das Gesetz dürfe bis zu einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs nicht angewendet werden.

Ein Berufungsgericht in New Orleans wiederum hob die einstweilige Verfügung des Bundesgerichts in Austin auf. Nun lehnte wiederum das Oberste Gericht eine von der Biden-Regierung geforderte Aussetzung des Urteils bis zur Anhörung am 1. November ab. Nach Ansicht von Abtreibungsbefürwortern verstoßen „Herzschlag-Gesetze“ gegen das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ des Obersten Gerichtshofs von 1973, das Abtreibungen in der Regel bis zur 24. Schwangerschaftswoche ermöglicht.

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