Frei-/Kirchen
Streit um öffentliche Taufe kommt vor Gerichtshof für Menschenrechte
21.08.2024
Die evangelische Freikirche von Cologny aus dem Schweizer Kanton Genf klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) gegen das Verbot einer öffentlichen Taufe. Das teilte die Schweizerische Evangelische Allianz in einer Presseerklärung mit.
Hintergrund: Im Mai 2022 beantragte die Freikirche die Erlaubnis, am Strand von La Savonnière in Collonge-Bellerive (nördlich von Genf) eine Erwachsenentaufe zu feiern. Im Juni 2022 erteilte die zuständige Behörde jedoch ein Verbot. Sie war der Ansicht, dass diese Veranstaltung die Laizität des Staates verletze. Unter Laizismus versteht man die Trennung von Kirche und Staat. Die Freikirche klagte gegen das Verbot vor dem Bundesgericht der Schweiz, das es aber im Februar 2023 bestätigte.
Enttäuschung in der evangelischen Szene
Die Allianz erklärte, das Urteil des Bundesgerichts habe „in der evangelischen Szene Enttäuschung hinterlassen“. Der Richterspruch weise Lücken auf und stelle „eine beunruhigende Entwicklung beim Zugang zum Grundrecht auf Religionsfreiheit“ dar. Die Allianz habe die Freikirche von Cologny deshalb ermutigt, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuverfolgen.
Grundlage für das Verbot ist ein „Gesetz über die Laizität des Staates“, das seit April 2018 in Kraft ist. Die Schweizerische Evangelische Allianz hat das Gesetz bereits in der Vergangenheit kritisiert.
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