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Menschenrechte

Spanien: Sterbehilfegesetz tritt in Kraft

25.06.2021

Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Foto: pixabay.com
Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Foto: pixabay.com

Madrid (IDEA) – In Spanien ist am 25. Juni das neue Sterbehilfegesetz in Kraft getreten. Aktive Sterbehilfe ist nun legal. 202 Parlamentsabgeordnete hatten im März für das Gesetz gestimmt, 141 dagegen. Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der EU, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist.

Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Der Antragsteller muss seinem behandelnden Arzt seinen Wunsch zwei Mal innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen. Danach wird ein Facharzt hinzugezogen, und schließlich muss die dafür zuständige Kommission zustimmen. Ausgenommen sind psychische Erkrankungen. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse. Das Gesetz gilt nur für Menschen mit Wohnsitz in Spanien. So sollen „Sterbehilfereisen“ ausgeschlossen werden. Dem Gesetz zufolge sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, unterstützen laut Umfragen fast 90 Prozent der Spanier aktive Sterbehilfe. Bislang hätten aber nur sechs der 17 der spanischen Regionen begonnen, die nötigen Kommissionen einzurichten. Die konservativ regierten Regionen Madrid und Murcia weigerten sich, dies zu tun. Widerstand komme auch von mehr als 70 Kliniken in der Trägerschaft christlicher Orden. Sie haben der FAZ zufolge angekündigt, in ihren Häusern keine aktive Sterbehilfe anzubieten.

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