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Selbstbestimmungsgesetz: Justizminister will Intimsphäre schützen

12.01.2023

Der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann. Foto: Picture Alliance/Kay Nietfeld
Der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann. Foto: Picture Alliance/Kay Nietfeld

Berlin (IDEA) – Auch nach der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes soll für die geschlechtliche Zuordnung in manchen Fällen das biologische Geschlecht entscheidend sein. Das erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in einem Interview mit dem Internetmagazin „Zeit Online“.

Hintergrund: Das Gesetz soll nach Plänen der Ampelkoalition an die Stelle des bisher geltenden Transsexuellengesetzes treten. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll danach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein. Bisher muss die Ernsthaftigkeit des Geschlechtswechsels durch zwei psychiatrische Gutachten belegt werden.

In der bisherigen Diskussion über das Gesetzesvorhaben habe die Regierung „wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen“, sagte Buschmann. Auch künftig solle „die Betreiberin einer Frauensauna sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äußere Erscheinung eines Menschen an.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Betreiber in solchen Fällen keine Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fürchten müssten. „Das müssen wir sauber regeln. Das ist technisch anspruchsvoll und muss gründlich erarbeitet sein“, so Buschmann.

Dadurch verzögere sich das Gesetzgebungsverfahren. Außerdem sagte der Justizminister, auch nach Einführung des Gesetzes seien geschlechtsangleichende Operationen an Minderjährigen ausgeschlossen. Der Geschlechtswechsel im Personenregister werde bei Minderjährigen auch in Zukunft in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein. Im Falle eines Konflikts zwischen Eltern und Kindern gebe es allerdings „den Weg über ein Familiengericht“.

Mit einer Verabschiedung des geplanten Gesetzes ist im Sommer zu rechnen.

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