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Rheinland-Pfalz erlaubt Flussbestattungen in Rhein und Mosel

05.12.2024

Laut Gesetzentwurf sollen in Rheinland Pfalz Bestattungen auf dem Rhein künftig möglich sein. Foto: picture alliance/imageBROKER/Stefan Ziese
Laut Gesetzentwurf sollen in Rheinland Pfalz Bestattungen auf dem Rhein künftig möglich sein. Foto: picture alliance/imageBROKER/Stefan Ziese

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes angekündigt. Wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte, wurde ein entsprechender Gesetzentwurf vom Kabinett gebilligt. Danach soll in Zukunft unter anderem eine „Flussbestattung“ in den vier großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) erlaubt sein.

Damit nehme Rheinland-Pfalz eine Vorreiterrolle ein, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Bisher gebe es in Deutschland nur die Möglichkeit einer Seebestattung auf Hoher See. „Flussbestattungen“ würden bereits in den Niederlanden praktiziert, was zu einem „Bestattungstourismus“ geführt habe.

Um einen solchen Tourismus in Zukunft zu vermeiden, werde Rheinland-Pfalz künftig auch das Verstreuen der Asche von Toten außerhalb von Friedhöfen zulassen. Darüber hinaus sollen Urnen auch an Privatpersonen ausgehändigt werden dürfen. Das neue Gesetz werde erlauben, einen Teil der Asche von Toten für die Herstellung eines synthetischen Diamanten zu verwenden (sogenannte „Diamantbestattung“).

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen aufzuheben. Dadurch werde die sogenannte „Tuchbestattung“, die vor allem im Islam üblich ist, für jedermann möglich. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in den Landtag kommen.

 

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