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Menschenrechte

Regensburger Lebensschützer gewinnen vor Gericht

30.09.2025

Nach deutschem Recht gibt es keine Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Symbolfoto: iStock/querbeet
Nach deutschem Recht gibt es keine Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Symbolfoto: iStock/querbeet

 

Nach deutschem Recht gibt es keine Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen, in denen abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (München) hervor. Er gab einem…

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