Frei-/Kirchen
Pfalz: Ungeimpfte nicht vom Gottesdienst ausschließen
16.09.2021
Speyer (IDEA) – Die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst (Speyer) lehnt einen Ausschluss Ungeimpfter vom Gottesdienst ab. In einem Schreiben an die evangelischen Pfarrämter in der Pfalz empfiehlt sie, den Besuch des Gottesdienstes weiterhin unabhängig vom Impfstatus zu ermöglichen. Die frohe Botschaft von Liebe und Barmherzigkeit gelte allen Menschen. „Die Regeln erlauben mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene vor Ort. Auch deshalb empfehlen wir weiterhin, sich impfen zu lassen. Doch wir raten dringend davon ab, Menschen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, vom Gottesdienst auszuschließen, weil ein Kontingent ausgeschöpft ist.“
Hintergrund ist die Einführung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 8. September. Das Bundesland erlaubt den Kirchen darin, die sogenannte 2G+-Regel anzuwenden. Danach können Gottesdienste mit Gemeindegesang ohne Abstand und Maskenpflicht gefeiert werden. Teilnehmen dürften unbegrenzt viele genesene oder geimpfte Personen (2G).
Das Plus beschreibt die Möglichkeit, je nach Warnstufe 25, zehn oder fünf Ungeimpfte zum Gottesdienst zuzulassen. Bei einer Entscheidung für die angebotene „2G+“-Regelung muss die Kirchengemeinde vor dem Gottesdienstraum den Impf- oder Genesenennachweis jeder Person prüfen.
Mehr Menschen den Besuch von Gottesdiensten ermöglichen
Bislang galt für die evangelischen Kirchengemeinden in Gottesdiensten drinnen und draußen das Abstandsgebot und eine Anmeldepflicht, falls die Sitzplätze ausgeschöpft sein könnten. Geimpfte und Genesene zählten dabei mit. Bei ausreichend Abstand konnten die Besucher die Maske abnehmen und gemeinsam singen. Wüst wies die Kirchengemeinden auf ihre Entscheidungshoheit hin, ob sie die bisher „eingeübten Routinen beibehalten“ oder die neueren „2G+“-Regeln aufgreifen, „um deutlich mehr Menschen den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen als bislang“.
Gleichzeitig betonte die Kirchenpräsidentin aber: „Was wir als Kirche nicht dürfen: Menschen aufgrund ihres Impfstatus abweisen.“ Zum Hintergrund: Das am 8. September eingeführte Warnstufen-System bedeutet: Es werden nicht nur wie bisher die Neuinfektionen in sieben Tagen (Inzidenzen) gezählt, sondern auch die Anzahl der Neuaufnahmen von Corona-Kranken (Hospitalisierungsinzidenz) und die Anzahl der belegten Intensivbetten durch Corona-Kranke. Diese drei Indikatoren ergeben zusammen eine von drei Warnstufen, die jeder Landkreis oder jede kreisfreie Stadt veröffentlichen muss.
Württemberg: Alle sind willkommen
Auch die Gottesdienste der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bleiben für alle Menschen unabhängig von ihrem Impfstatus zugänglich. Besucher müssen weder Impfung noch Genesung oder Test nachweisen, um teilnehmen zu können, wie die Landeskirche mitteilte.
Weiterhin gelten in den Gottesdiensten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Wer geimpft oder genesen ist und dies freiwillig nachweisen möchte, darf die Mindestabstände unterschreiten.
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