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Paragraf 218: Voten von EKD und Diakonie sind „Gott-los“

30.10.2023

Der Rat der EKD erklärte, dass er sich eine Regelung für Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Strafrechts vorstellen könne. Symbolfoto: picture alliance / epd-bild | Heike Lyding
Der Rat der EKD erklärte, dass er sich eine Regelung für Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Strafrechts vorstellen könne. Symbolfoto: picture alliance / epd-bild | Heike Lyding

München (IDEA) – Der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) fordert die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf, die jüngsten Stellungnahmen des Rates der EKD und der Diakonie Deutschland zum Paragrafen 218 zurückzuweisen. Das Kirchenparlament tagt vom 10. bis 13. November in Ulm.

Der Rat der EKD erklärte in der Anfang Oktober veröffentlichten Stellungnahme, dass er sich eine Regelung für Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Strafrechts vorstellen könne. Die Diakonie folgte kurz darauf mit einem Votum, in dem sie zusätzlich die Abschaffung der verpflichtenden Beratung vor einer Abtreibung empfiehlt.

Beide Stellungnahmen spiegeln laut ABC eine inhaltliche Neupositionierung wider. Es sei „tragisch“, dass EKD und Diakonie den „bisherigen ökumenischen Konsens beim Thema Lebensschutz aufgeben“, so ABC-Sprecher Hans-Joachim Vieweger (München). Diese Haltung erkläre auch, warum der Rat der EKD aus der „Woche für das Leben“ ausgestiegen sei. Vieweger bezeichnet die Stellungnahmen als „inhaltlich wie argumentativ ‚Gott-los‘“.

Obwohl der Rat der EKD das Recht auf das Leben eines ungeborenen Kindes als hohes Gut hervorhebe, stelle er den Schutz des Lebens zugunsten der „reproduktiven Rechte“ der Frau zurück. Die Diakonie habe sich darüber hinaus „bewusst von einer geistlichen Argumentation“ verabschiedet. In ihrer Stellungnahme beschreibe sie die Sorge darum, dass der bisherige Paragraf 218 einer „unausgesprochenen religiösen Setzung“ entspreche. Sie schlussfolgere daraus, dass dies nicht mehr als Grundlage des Miteinanders in einer pluralistischen Gesellschaft dienen könne. Außerdem schätze die Diakonie das „Recht“ der Frau auf den „eigenen Körper“ höher ein als das „sich in der Schwangerschaft entwickelnde Leben“.

Vorwurf: Diakonie wendet sich vom christlichen Menschenbild ab

Mit dieser „konsequenten Argumentation auf Basis des Selbstbestimmungsrechts der Frau“ wende sich die Diakonie vom christlichen Menschenbild ab, so die 3. Vorsitzendes des ABC, Pfarrerin Ingrid Braun (Weiltingen/Mittelfranken). Sie kritisiert, dass eine „geistliche Orientierung“ und ein „Fragen nach dem Willen Gottes“ nicht stattgefunden habe.

Im ABC Bayern haben sich Verantwortliche aus rund 20 kirchlichen Gemeinschaften, Verbänden und Werken zusammengeschlossen. Sie vertreten bekenntnislutherische, bruderschaftlich-kommunitäre, charismatische, hochkirchliche und pietistische Prägungen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

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