Politik

Paragraf 218: Bayern würde gegen eine Streichung klagen

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Die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf. Foto: Picture Alliance/Britta Pedersen
Die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf. Foto: Picture Alliance/Britta Pedersen

München (IDEA) – Die bayerische Staatsregierung würde gegen eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das kündigte die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) in einer Pressemitteilung an.

Hintergrund: Gemäß Paragraf 218 ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich für eine Abschaffung der Vorschrift ausgesprochen. Sie stigmatisiere Schwangere und verletze ihr Selbstbestimmungsrecht.

Scharf erklärte in der Pressemitteilung, das Vorgehen der Bundesfamilienministerin sei ein Skandal und heize gesellschaftliche Konflikte an. Durch ihr Vorhaben wolle Paus „ohne Not den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt“. Eine Streichung des Paragrafen wäre nicht mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens vereinbar und deshalb verfassungswidrig.

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