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Kommentar

Nochmals: Israel war nicht mitschuldig

02.07.2021

Der IDEA-Redakteur David Wengenroth. Grafik: IDEA
Der IDEA-Redakteur David Wengenroth. Grafik: IDEA

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Zur Berichterstattung über den Konflikt im Heiligen Land ein Kommentar von IDEA-Redakteur David Wengenroth

Der Nahostkonflikt erhitzt die Gemüter wie kaum ein anderes Thema. Nachdem wir vor kurzem erklärten, dass Israel nicht mitschuldig am jüngsten Gaza-Krieg war, erhielten wir empörte Leserzuschriften. Darin wurde uns vorgeworfen, einseitig und unfair zu berichten. Daraufhin ließen wir Bischof i. R. Hans-Jürgen Abromeit die Gegenposition darlegen. Die Reaktion darauf waren wieder empörte Anrufe und Mails, diesmal von der „anderen Seite“.

Grundsätzlich wollen wir als journalistisches Medium ein breites Spektrum von Meinungen aus der christlichen Welt bieten – damit möglichst viele Seiten voneinander wissen. Dazu gehören auch Ansichten, die wir nicht teilen. Der Gastbeitrag von Altbischof Abromeit gab seine Meinung wieder – nicht unsere. Das war schon daran zu erkennen, dass er deutliche Kritik an IDEA übte.

Abromeit schrieb, wir würden wegen der religiösen Sonderstellung Israels ignorieren, dass der jüdische Staat den Palästinensern fortwährend Unrecht zufüge. Das stimmt nicht. Der Vorwurf, Israel missachte ständig Völkerrecht und Menschenrechte, hält schlicht einer nüchternen juristischen Betrachtung nicht stand. Über die verschiedenen rechtlichen Aspekte des israelisch-palästinensischen Konflikts gibt es mittlerweile derart komplexe und vielschichtige Diskussionen, dass man darüber dicke Bücher schreiben könnte. Aber die Beurteilung der entscheidenden Fragen ist relativ einfach.

Die Siedlungen sind nicht völkerrechtswidrig

Erstens ist die oft wiederholte Behauptung, der Bau jüdischer Siedlungen im Westjordanland verstoße per se gegen das Völkerrecht, falsch. 1922 erkannte der Völkerbund im „Mandat für Palästina“ ausdrücklich das Recht auf „eine geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande“ an. Damit bestätigte er, was allgemein anerkannt war. Einige jüdische Siedlungen, wie in Hebron, existierten schon zu Zeiten der osmanischen Herrschaft über Palästina. Es hat zwar in den vergangenen Jahrzehnten nicht an Versuchen gefehlt, die Anerkennung der jüdischen Siedlungen zu beseitigen, aber sie sind gescheitert. Wie Abromeit richtig bemerkt, werden Völkerrechtspositionen nicht dadurch falsch, dass sie alt sind.

Israel ist ein Rechtsstaat

Zweitens ist die pauschale Behauptung falsch, Israel bringe mit „unlauteren Methoden“ immer mehr Land in jüdischen Besitz. Wenn jüdische Siedler und Palästinenser um Land streiten, prüft die israelische Justiz akribisch die Berechtigung der konkurrierenden Ansprüche. Ob jedes Urteil, das in diesen Fällen gesprochen wird, gerecht ist? Wahrscheinlich nicht. Es gibt keine irdische Justiz, die nur gerechte Urteile spricht, weder in Israel noch anderswo. Entscheidend ist, dass die Verfahren vor unabhängigen Gerichten und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen – und das ist der Fall.

Der palästinensische Terror ist das Hauptproblem

Drittens ist und bleibt der palästinensische Terror das Hauptproblem des Nahostkonflikts. Man mag von der israelischen Siedlungspolitik halten, was man will – sie rechtfertigt keine Raketenangriffe und keine Attentate. In diesem Punkt ist das Völkerrecht eindeutig: Solange es solche Terrorakte gibt, muss und darf der Staat Israel seine Bevölkerung verteidigen. Wer es gut mit den Palästinensern meint, der sollte ihnen klar sagen, dass es das vermeintliche „Recht auf Widerstand“ gegen Israel nur in ihrer Propaganda gibt – und dass es erst Frieden geben wird, wenn ihre politischen Führer der Gewalt abschwören.

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