Frei-/Kirchen
Nach Merz-Vorstoß: Uneinigkeit bei katholischen Bischöfen
30.01.2025

Uneinigkeit bei den katholischen Bischöfen: Nachdem sich die Berliner Büros der beiden großen Kirchen in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch zu den Asylplänen der Union geäußert hatten, widersprach nun die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz. Die Veröffentlichung der Stellungnahme zum sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz war nicht mit den katholischen Bischöfen abgestimmt.
Die Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Prälatin Anne Gidion, und der Leiter des dortigen Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, hatten in ihrer Stellungnahme geäußert, Zeitpunkt und Tonlage der aktuell geführten Debatte „befremden uns zutiefst“. Außerdem seien in dem Gesetzentwurf und in den Anträgen der Union Punkte enthalten, die nach Ansicht der Prälaten rechts- bzw. verfassungswidrig seien oder geeignet erschienen, die Grundpfeiler der Europäischen Union zu erschüttern.
Mehrheit war dagegen, jetzt in den Wahlkampf einzugreifen
Am 29. Januar teilte die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles (Bonn), in einem internen Schreiben an die Bischöfe mit, dass das Vorgehen des Katholischen Büros „in dieser Schrittfolge“ nicht mit dem Sekretariat abgestimmt worden sei. Es sei die mehrheitliche Meinung im „Ständigen Rat“ der Bischofskonferenz gewesen, dass es in der aktuellen Situation nicht sinnvoll sei, in die Debatte und in den Wahlkampf öffentlich einzugreifen.
Bischof Voderholzer: Halte parteipolitische Positionierung für falsch
Auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer widersprach. Er halte die parteipolitische Positionierung von Bischöfen für falsch und sei verärgert über das Vorgehen des Katholischen Büros, sagte er gegenüber dem Internetportal „Communio.de“: „Die aktuelle Stellungnahme gegen einen Gesetzentwurf der CDU/CSU spricht nicht in meinem Namen. Ich distanziere mich in aller Form davon.“
Die Union plädiert für dauerhafte Kontrollen und Zurückweisungen an allen deutschen Grenzen. Es soll auch ein faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente sowie eine Abschiebehaft für Ausreisepflichtige geben. Der Bundestag hat den Fünf-Punkte-Plan der Unionsfraktion zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik am 29. Januar angenommen.
Die Mehrheit für den Antrag kam zustande durch die Stimmen der Union (187) der FDP (80), der AfD (75) und von sechs Fraktionslosen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Das BSW enthielt sich. Ein zweiter Unionsantrag mit Forderungen zur inneren Sicherheit bekam keine Mehrheit.
Über das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird der Bundestag am 31. Januar entscheiden.
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