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Missbrauch: EKD-Disziplinargericht verurteilt Oberkirchenrat
17.09.2022
![Justitia mit Waage und Schwert. Symbolbild: pixabay.com](/fileadmin/_processed_/5/f/csm_justitia_waage_himmel_urteil_gericht_715_pixabay18_b17eb97b8e.jpg)
Hannover (IDEA) – Ein Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat einen früheren Oberkirchenrat wegen sexuellem Kindesmissbrauch zur höchstmöglichen Disziplinarstrafe verurteilt. Er verliert die Rechte aus der Ordination und alle Versorgungsansprüche. Das geht aus einer Pressemitteilung der EKD hervor.
Das Gericht sprach außerdem ein Tätigkeitsverbot für den Bereich der evangelischen Kirche aus. Der Mann hatte zuletzt im Kirchenamt der EKD gearbeitet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in seiner Zeit als Pfarrer in einer Landeskirche in den 1980er Jahren in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat. Die EKD hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Strafanzeige gegen ihn gestellt.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde aber eingestellt, weil die Taten verjährt sind. Gegen das Urteil des Disziplinargerichts kann der frühere Oberkirchenrat innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.
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