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Keine Kinderrechte im Grundgesetz: Wie Organisationen reagieren

09.06.2021

Kinderrechte werden vorerst nicht teil des Grundgesetzes werden. Foto: pixabay.com
Kinderrechte werden vorerst nicht teil des Grundgesetzes werden. Foto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Das Vorhaben der Großen Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist vorerst gescheitert. Die Parteien im Bundestag haben sich nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich.

Auf Kritik stößt die Entwicklung bei der Kindernothilfe (Duisburg). Eine riesengroße Chance zur Stärkung der Kinder und ihrer Rechte sei nun vertan, äußerte die Vorstandsvorsitzende Katrin Weidemann in einer Pressemitteilung. Kinderrechte reichten weiter als Menschenrechte. Das habe sich wieder in der Pandemiezeit gezeigt, sagte Weidemann mit Verweis auf die steigenden Zahlen zu Gewalt gegen Kinder: „Wir sehen in einer Grundgesetzänderung die Chance, den Staat stärker in die Pflicht zu nehmen, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und Kinderarmut zu bekämpfen.“ Die Sorge, dass durch eine solche Regelung die Freiheit und die Verantwortung der Elternrechte eingeschränkt werden könnten, teile man nicht: „Kinder haben ein Recht darauf, bei Dingen, die ihr Leben betreffen, einbezogen zu werden. Es ist beschämend, dass Kindern und Jugendlichen mit dieser Entscheidung wieder einmal deutlich gemacht wird, wie wenig ihre Bedürfnisse zählen.“

Das Aktionsbündnis Kinderrechte sprach von einem „herben Dämpfer“ für Kinder, Jugendliche und Familien. Zu dem Bündnis gehören das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind.

Politikbeauftragter der Allianz: Wir sind erleichtert

Der Beauftragte der Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, Uwe Heimowski (Gera), äußerte sich gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erleichtert, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung im Bundestag nicht zustande kam: „Respekt vor der Gewissensentscheidung der Gruppe innerhalb der CDU/CSU-Fraktion um Sylvia Pantel und Hans-Jürgen Irmer, die eine Zustimmung abgelehnt haben.“ Das Grundgesetz sollte generell nur dann geändert werden, wenn eine Notwendigkeit dazu bestehe. Reine Symbolpolitik könne die Versäumnisse in der Kinder- und Jugendpolitik nicht kaschieren: „Dass das Familienministerium nach dem Rücktritt von Ministerin Franziska Giffey nicht neu besetzt wurde, ist ein fatales Zeichen in dieser Zeit. Gerade jetzt ist es wichtig, den Fokus auf Kinder und ihre vielfältigen Lebensumstände zu legen.“ Die Allianz hatte bereits 2018 und 2020 Kritik an diesem Vorhaben geübt.

„Demo für alle“: Großartiger Sieg für das Elternrecht

Hedwig von Beverfoerde (Magdeburg), Sprecherin des Aktionsbündnisses für Ehe und Familie „Demo für alle“, sprach hingegen in einer Mitteilung von einem großartigen Sieg für das Elternrecht und den Schutz der Kinder vor dem Zugriff des Staates. Die „staatliche Lufthoheit über der Familie sei damit abgewendet. Knapp 100.000 Personen hatten eine Petition des Aktionsbündnisses gegen Kinderrechte im Grundgesetz unterzeichnet.

Familienbund der Katholiken: Kinder sind bereits geschützt

Der Familienbund der Katholiken (Berlin) begrüßte die aktuelle Entwicklung ebenfalls. Ihr Präsident Ulrich Hoffmann sagte: „Das geltende Verfassungsrecht schützt Kinder immer noch am besten“. Kinder bräuchten keine Verfassungsänderung, sondern eine „engagierte, mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegte Familienpolitik“. Den Auftrag dafür enthalte das Grundgesetz bereits mit der Aussage zum „besonderen Schutz“ der Familie: „Es liegt nicht an der Verfassung, dass die Interessen von Kindern und Familien in der aktuellen Corona-Pandemie oft nicht hinreichend beachtet wurden.“

Alexander Krauß: Das Grundgesetz nicht verhunzen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß bezeichnete die gescheiterte Einigung in einer Pressemitteilung als „verschmerzbar“: „Das Grundgesetz schützt bereits jetzt die Rechte von Kindern - es unterscheidet nicht zwischen Groß und Klein, Alt oder Jung“. Die diskutierten Vorschläge hätten nur dazu geführt, das Grundgesetz zu „verhunzen“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat sehr gut austariert. Der frühere Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, äußerte sich in einem Beitrag für IDEA ähnlich. Wörtlich heißt es in dem Beitrag: „Es gibt keine Schutzlücke für Kinder. Ein Grundrecht muss nicht doppelt garantiert werden. Mit eigenen Kinderrechten würde der Grundrechtsschutz atomisiert, er würde zu einem Einfallstor für weitere Sonderrechte.“

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