Frei-/Kirchen
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
17.04.2025

Empfohlene redaktionelle Inhalte
An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von Elevenlabs, die unser redaktionelles Angebot ergänzen. Mit dem Klick auf "Inhalte anzeigen" stimmen Sie zu, dass wir diese und zukünftige Inhalte von Elevenlabs anzeigen dürfen. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Eltern einer christlichen Sondergemeinschaft hatten geklagt.
Das Ehepaar aus dem Landkreis Tuttlingen gehört laut…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden