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Juristinnenbund fordert Abschaffung des Paragrafen 218

13.12.2022

In dem Text des Bundes heißt es weiter, dass eine „grundsätzliche Unzulässigkeit“ von Abtreibungen erst ab dem Zeitpunkt angemessen sei, „in dem der Fötus eigenständig lebensfähig“ sei. Symbolbild: unsplash.com

Der Deutsche Juristinnenbund hat sich für eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 StGB ausgesprochen – Lebensrechtler widersprechen.

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