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Menschenrechte

IGFM: Keine christlichen Konvertiten in den Iran abschieben

28.06.2022

Christliche Konvertite im Iran. Symbolfoto: Wiki Commons
Christliche Konvertite im Iran. Symbolfoto: Wiki Commons

Teheran/Frankfurt am Main (IDEA) – Gegen die Abschiebung christlicher Konvertiten in den Iran hat sich die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gewandt. Nach den Worten von IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin (Frankfurt am Main) sind sie dort „der Gefahr sofortiger Inhaftierung, Folter und langen Gefängnisstrafen ausgesetzt“. Gefährdet seien auch ihre Familien, wenn sie sich nicht gegen ihre Angehörigen stellten.

Aktueller Anlass für die Stellungnahme ist der Fall von zwei christlichen Konvertitinnen im Iran, die zu zweijährigen Haftstrafen verurteilt wurden und im April ihre Haft antreten mussten. Den beiden Frauen – Fariba Dalir und Sakine (Mehri) Behjati – war vorgeworfen worden, sich an kirchlichen Aktivitäten beteiligt zu haben.

Gericht: Kirchengründung verstößt gegen nationale Sicherheit

Fariba Dalir wurde im Juli 2021 zusammen mit fünf anderen Christen verhaftet. Aber nur sie musste die Gefängnisstrafe antreten, weil sie „durch die Gründung und Leitung einer evangelikalen christlichen Kirche gegen die nationale Sicherheit verstoßen hat“, so das Gericht. Die anderen vier wurden zu zehnmonatigen Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer Hauskirche verurteilt, konnten aber die Haftstrafe durch die Zahlung eines Bußgelds abwenden.

Mehri Behjati gehörte zu einer anderen Gruppe von vier christlichen Konvertiten, die im Februar 2020 wegen ihres Engagements in einer Hauskirche in Rasht verhaftet wurden. Sie erhielten zwischen zwei und fünf Jahren Gefängnis wegen „Handelns gegen die nationale Sicherheit“ und „Verbreitung des zionistischen Christentums“. Ihre Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof des Iran abgelehnt.

Die IGFM fordert die sofortige Freilassung der christlichen Konvertitinnen.

Verhandlungen sind „Glücksspiel“

Im Blick auf drohende Abschiebungen christlicher Konvertiten in den Iran verweist die IGFM auf die Erfahrungen des Berliner Pfarrers der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Gottfried Martens. Er hat den Angaben zufolge in den vergangenen zehn Jahren an Hunderten Gerichtsverhandlungen in Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland teilgenommen. Martens: „Am bedrückendsten ist es zu erleben, dass die Frage, ob der betreffende Asylsuchende in der Gerichtsverhandlung überhaupt eine Chance darauf hat, dass seiner Klage stattgegeben wird, ein völliges Glücksspiel ist.“ In sehr vielen Fällen sei der entscheidende Faktor nicht die Ernsthaftigkeit der Konversion des Betroffenen, sondern die jeweilige Einstellung des Richters gegenüber Asylsuchenden gewesen. Wichtig ist es Martens zufolge, dass den Kirchen die Kompetenz zugebilligt werde, über die Ernsthaftigkeit einer Konversion urteilen zu können.

95 Prozent der über 80 Millionen Einwohner des Iran gehören zum schiitischen Zweig des Islams. Der Anteil der Christen liegt bei unter einem Prozent.

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