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Gesellschaft

Heimstiftung: Covid-19-Schutzgesetz ist „grottenschlecht“

20.09.2022

Die FFP2-Maskenpflicht für Bewohner und Mitarbeiter der Pflegeheime sei „mehr als eine Zumutung“. Foto: pixabay.com
Die FFP2-Maskenpflicht für Bewohner und Mitarbeiter der Pflegeheime sei „mehr als eine Zumutung“. Foto: pixabay.com

Stuttgart (IDEA) – Scharfe Kritik an den neuen Corona-Regeln für Pflegeheime hat die Evangelische Heimstiftung (Stuttgart) geübt. Der Bundesrat hatte am 16. September dem neuen Covid-19-Schutzgesetz zugestimmt. Damit gelten ab dem 24. September für alle Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland Regelungen zu Test-, Masken- und Hygienepflichten.

Der Hauptgeschäftsführer der Heimstiftung, Bernhard Schneider, erklärte dazu am 19. September: „Es ist mir völlig unbegreiflich, wie ein so grottenschlechtes Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren konnte.“

Die Pflege sei in zweieinhalb Jahren Corona einiges gewohnt und bereit, vieles auszuhalten, um Heimbewohner zu schützen. Aber das, was jetzt als Covid-19-Schutzgesetz in Kraft treten solle, überspanne den Bogen. Insbesondere die FFP2-Maskenpflicht für Bewohner und Mitarbeiter der Pflegeheime sei „mehr als eine Zumutung“.

Das neue Gesetz verschärfe die Arbeitsbedingungen: „Und das obwohl Pflegekräfte einen überdurchschnittlichen Immunitätsstatus haben und sich regelmäßig testen.“

Die FFP2-Maskenpflicht für Bewohner der Pflegeheime ist nach Ansicht von Schneider „an Absurdität nicht zu überbieten“: „In den Festzelten fallen sich die bierseligen Menschen ohne Maske in die Arme, in den Pflegeheimen müssen Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohngruppe, also in ihrem Wohn- und Esszimmer, eine FFP2-Maske tragen. Wie soll das funktionieren?“

Niemand könne einen Bewohner zwingen, vor dem Essen und gleich danach oder auch vor oder nach dem regelmäßigen Trinken eine Maske auf- und abzusetzen.

Kritik an Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Diese Vorgabe zeige, wie weit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) inzwischen von der Realität weg sei. Schneider: „Schlimmer aber ist, dass er, ohne mit der Wimper zu zucken, das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit von pflegebedürftigen Menschen verletzt, während es genau diese Grundrechte sind, die gegen Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit immer ins Feld geführt werden.“

Da werde mit zweierlei Maß gemessen. Schneider kritisiert ferner, dass die Corona-Tests für Pflegekräfte – bisher war ein Selbsttest ausreichend – nun von einer zugelassenen Teststelle oder dem Pflegeheim überwacht werden müssen.

„Diese Regelung ist an Ignoranz gegenüber den Pflegenden nicht zu überbieten“, so Schneider. Die Evangelische Heimstiftung betreut über 13.000 Menschen in 165 Einrichtungen in Baden-Württemberg. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk.

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