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Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen muss ergänzt werden

29.03.2023

In dem Streitfall hatte ein Mann aus Syrien geklagt. Er hatte 2015 als 21-Jähriger in seiner Heimat vor einem Scharia-Gericht eine 14-Jährige geheiratet. Symbolfoto: Picture Alliance/Youssef Badawi
In dem Streitfall hatte ein Mann aus Syrien geklagt. Er hatte 2015 als 21-Jähriger in seiner Heimat vor einem Scharia-Gericht eine 14-Jährige geheiratet. Symbolfoto: Picture Alliance/Youssef Badawi

 

Karlsruhe (IDEA) – Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen muss ergänzt werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am 29. März veröffentlicht wurde.

Hintergrund: Das Gesetz bestimmt, dass im Ausland geschlossene…

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