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Gericht: Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubensgründen

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Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage der Frau zurück. Symbolfoto: pixabay.com
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage der Frau zurück. Symbolfoto: pixabay.com

Koblenz (IDEA) – Die Zahlung des Rundfunkbeitrages darf nicht aus Glaubens- oder Gewissensgründen verweigert werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die von der Beitragspflicht befreit werden wollte. Ihre Forderung hatte sie unter anderem mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit begründet. Sie könne den Rundfunkbeitrag nicht mittragen, da sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht an den Geboten Gottes orientiere. Darüber hinaus erklärt die Klägerin, die Programminhalte missachteten den Verfassungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. Sie beachteten weder die Meinungsfreiheit noch das Gebot der Staats- und Parteiferne.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit werde durch die Beitragspflicht überhaupt nicht berührt. Die Zahlung sei nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden. Wer mit den Programminhalten unzufrieden sei, könne eine Programmbeschwerde erheben.

Die Klägerin kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

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