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Gericht: IS-Unterstützer muss nicht eingebürgert werden

16.09.2022

Ein Richterhammer. Symbolbild: pixabay.com
Ein Richterhammer. Symbolbild: pixabay.com

Münster/Euskirchen (IDEA) – Die Rücknahme der Einbürgerung für einen Islamisten aus Euskirchen war rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.

Laut einer Pressemitteilung des Gerichts war der 31-jährige Marokkaner 2012 eingebürgert worden. 2013 reiste er nach Syrien. Dort schloss er sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an und nahm an Kampfhandlungen teil. Nach seiner Rückkehr verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf dafür zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Der Kreis Euskirchen nahm seine Einbürgerung zurück. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt. Zur Begründung erklärte es, der Mann habe erkennbar bereits vor seiner Einbürgerung Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet waren. So habe er die Internetseite einer salafistischen (radikalislamischen) Gruppe in Euskirchen betrieben, an Koranverteilaktionen teilgenommen und Spendenzahlungen für Koranvervielfältigungen geleistet.

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