Gesellschaft
Gericht: Autofahren mit Nikab nicht zulässig
29.01.2025

Empfohlene redaktionelle Inhalte
An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von Elevenlabs, die unser redaktionelles Angebot ergänzen. Mit dem Klick auf "Inhalte anzeigen" stimmen Sie zu, dass wir diese und zukünftige Inhalte von Elevenlabs anzeigen dürfen. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Das Tragen eines Gesichtsschleiers (Nikab) ist beim Autofahren nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 27. Januar entschieden. Beim Nikab ist das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt. Wie das Gericht mitteilte, hatte eine…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden