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Genf: Freikirche klagt gegen Verbot einer öffentlichen Taufe

11.02.2023

Das 2018 in Kraft getretene „Gesetz über die Laizität des Staates“ regelt unter anderem, dass religiöse Veranstaltungen mit „Kultcharakter“ – etwa Gottesdienste – nur noch in Ausnahmefällen an öffentlichen Orten stattfinden dürfen. Symbolfoto: unsplash.com
Das 2018 in Kraft getretene „Gesetz über die Laizität des Staates“ regelt unter anderem, dass religiöse Veranstaltungen mit „Kultcharakter“ – etwa Gottesdienste – nur noch in Ausnahmefällen an öffentlichen Orten stattfinden dürfen. Symbolfoto: unsplash.com

 

Genf/Lausanne/Zürich (IDEA) – Eine evangelische Freikirche im Schweizer Kanton Genf klagt vor dem Bundesgericht gegen das Verbot einer öffentlichen Tauffeier am Genfer See. Wie die Schweizerische Evangelische Allianz mitteilte, hat die evangelische…

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