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Gender-Leitfaden bei Audi: Gericht weist Klage ab

29.07.2022

Seit 1985 liegt der Hauptsitz von Audi in Ingolstadt. Foto: Wikipedia/ Andreas Fingas
Seit 1985 liegt der Hauptsitz von Audi in Ingolstadt. Foto: Wikipedia/ Andreas Fingas

Ingolstadt (IDEA) – Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Gender-Leitfaden bei der VW-Tochter Audi (Ingolstadt) abgewiesen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.

Hintergrund: Ein VW-Mitarbeiter, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeitet, hatte Audi auf Unterlassung verklagt. Bei dem Automobilhersteller Audi gilt seit Anfang März eine Richtlinie, mit der das Unternehmen „allen Geschlechtsidentitäten gerecht“ werden und so ein Zeichen für Gleichberechtigung setzen will. Der Mitarbeiter wollte davon befreit werden, eine nach seiner Auffassung falsche und aufgezwungene Sprache zu nutzen – etwa den Unterstrich wie in „Mitarbeiter_innen“ oder „Audianer_innen“.

Ferner wollte er auch keine Dokumente in Gendersprache zugeschickt bekommen. Er sah sich durch diese Regelungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Ihm zufolge geht es um Texte wie diesen: „Der_ die BsM-Expert_in ist qualifi-zierte_r Fachexpert_in für die jeweilige BsM-Art und kennt die funktionalen und technischen Zusammenhänge im Fahrzeug. Der_ die BsM-Expert_in hat folgende Aufgaben: Unterstützt bei der Bewertung der BsM-Relevanz (veranlasst durch den_ die verantwortliche_n Spezifika-teur_in, Modulverantwortliche_n, QLAH-Autor_in) ...“

Gericht: Leitfaden richtet sich nur an Audi-Mitarbeiter

Laut der Entscheidung der Zivilkammer gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Wie es in einer Pressemitteilung des Landgerichts heißt, ist der Kläger zur aktiven Nutzung der Regelungen des Leitfadens schon deshalb nicht verpflichtet, weil sich der Leitfaden nur an Audi-Mitarbeiter richte. Unterlassungsansprüche des Klägers bestünden weder nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) noch unter dem Aspekt einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Verein Deutsche Sprache: Ein herber Schlag

Der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS/Dortmund), Prof. Walter Krämer, kritisierte das Urteil in einer Pressemitteilung scharf. Es sei ein „herber Schlag für alle, die wissen, wie Sprache funktioniert“. Dass das Gericht sich nicht „zur Sache“ geäußert habe, sei ein Armutszeugnis. Der Verein hatte den Kläger nach eigenen Angaben „moralisch und finanziell“ unterstützt. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, wollten der Kläger und der VDS prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall befassen.

Die Anwälte des Klägers, Burkhard Benecken (Marl) und Dirk Giesen (Düsseldorf), äußerten, die Rechte ihres Mandanten seien klar gebrochen worden. Die „Gender-Ideologie“ habe auch die Richterzimmer erreicht. 

Audi begrüßte das Urteil. Der Automobilhersteller sah sich in seinem Entschluss bestärkt, „gendersensible Sprache in der internen und externen schriftlichen Kommunikation eingeführt zu haben“.

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