Gesellschaft
Gender-Klage gegen Audi endgültig zurückgewiesen
20.07.2023
München (IDEA) – Die Klage gegen einen Leitfaden in sogenannter gendergerechter Sprache beim Automobilhersteller Audi (Ingolstadt) ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat am 17. Juli die Berufung gegen ein früheres Urteil ohne mündliche Verhandlung abgewiesen. Wie ein Gerichtssprecher Medienberichten zufolge erklärte, hat das Rechtsmittel „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“.
Geklagt hatte der VW-Mitarbeiter Alexander B.. Der promovierte Chemiker, der als VW-Fachreferent im technischen Bereich mit Kollegen bei der VW-Tochter Audi zusammenarbeitet, wollte erreichen, dass ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit den sogenannten Gender-Gaps („Audianer_innen“) zugeschickt werden. Denn der Leitfaden mit dem Titel „Vorsprung beginnt im Kopf“ gilt auch gegenüber nicht im Audi-Unternehmen Beschäftigten.
Zuvor hatte das Landgericht Ingolstadt am 29. Juli 2022 seine Klage auf Unterlassung abgewiesen. Laut der Entscheidung der Zivilkammer gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Er sei zur aktiven Nutzung der Regelungen des Leitfadens nicht verpflichtet, weil sich dieser nur an Audi-Mitarbeiter richte. Dagegen sah sich B. aufgrund der Korrespondenz, die er von Audi erhalte, „persönlich betroffen“, wie er der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ingolstadt rechtskräftig.
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