Politik
EU: Kritik an möglichen Abtreibungsverboten in den USA
10.06.2022
Straßburg/Brüssel (IDEA) – Das Europaparlament hat am 9. Juni eine Resolution verabschiedet, in der eine mögliche Aufhebung des abtreibungsfreundlichen Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten kritisiert wird.
364 Abgeordnete stimmten dafür, 154 dagegen und 37 enthielten sich. Die Gegenstimmen kamen hauptsächlich von der Europäischen Volkspartei (48 dafür, 66 dagegen, 27 Enthaltungen), zu der auch die CDU/CSU-Fraktion gehört, den Europäischen Konservativen und Reformern (5 dafür, 40 dagegen, 6 Enthaltungen) und der Fraktion „Identität und Demokratie“ (1 dafür, 36 dagegen, 1 Enthaltung), bei der auch die AfD Mitglied ist.
Zum Hintergrund: Am 2. Mai war ein Urteilsentwurf an die Öffentlichkeit gelangt, aus dem hervorgeht, dass der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) das Grundsatzurteil aus dem Jahr 1973 ablösen will. In dem von dem konservativen Richter Samuel Alito verfassten Entwurf wird die Grundsatzentscheidung, die das Recht auf Abtreibung festschrieb, als „von Anfang an ungeheuerlich falsch“ bezeichnet.
Unionsabgeordnete: Entkriminalisierung von Abtreibungen verhindern
Die Europaabgeordnete Christine Schneider (CDU) teilte der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA in diesem Zusammenhang mit, dass sie gegen die Resolution gestimmt habe. „Zum einen vertrete ich die Position, dass es uns als Europäische Union nicht zusteht, einen anderen Staat zu Maßnahmen aufzufordern, die in dessen nationale Kompetenz fallen. Die USA sind ein demokratischer Staat und Forderungen an ein Staatsoberhaupt oder Behörden, Maßnahmen zu erlassen, die die Ausgestaltung der sexuellen und reproduktiven Rechte betreffen, stellen eine unangebrachte Einmischung dar, die wir im umgekehrten Fall streng verurteilen würden.“
Auch innerhalb der EU falle die Frage, „ob und unter welchen Voraussetzungen Abtreibungen durchführbar sind, in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten“. In Deutschland sei eine Abtreibung strafbar. Nur bei bestimmten Ausnahmen (Indikationen) greife dabei eine Straffreiheit. Dementsprechend stünden Forderungen „nach einer vollständigen Entkriminalisierung“ nicht in Einklang mit der deutschen Rechtslage.
Zudem lehnt Schneider die in der Resolution zum Ausdruck gebrachte Einstufung eines „Rechts auf Abtreibung als grundlegendes Menschenrecht“ ab. Als Christdemokratin fehle ihr dabei zudem „die Berücksichtigung des Schutzes des ungeborenen Lebens“, so Schneider, die auch Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter ist. Zudem sehe sie es „mehr als kritisch“, dass der Text der Resolution nicht auf Tatsachen, sondern auf „durchgesickerten Informationen“ beruhe.
Katholische Bischöfe: Es gibt kein „Recht auf Abtreibung“
Kritik kam auch von der katholischen Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE/Brüssel). Deren Generalsekretär, Pater Manuel Barrios Prieto, hatte im Vorfeld erklärt, dass eine solche Einmischung in die „demokratische Rechtsprechung eines souveränen Staates“, der nicht Mitglied der EU ist, das Parlament als Institution „nur in Misskredit bringen“ könne.
Die Kommission der Bischofskonferenzen weise darauf hin, dass es „kein anerkanntes Recht auf Abtreibung im europäischen oder internationalen Recht gibt. Daher kann kein Staat verpflichtet werden, die Abtreibung zu legalisieren, zu erleichtern oder zu ihrer Durchführung beizutragen.“
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