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Entscheidung in Lippstadt: Erzbistum Paderborn weist Kritik zurück

10.08.2025

Nach Klinikfusion: Abtreibungen nur gestattet, wenn Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes gefährdet sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt. Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch
Nach Klinikfusion: Abtreibungen nur gestattet, wenn Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes gefährdet sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt. Foto: picture alliance/dpa/Friso Gentsch

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Das Erzbistum Paderborn hat in einer Mitteilung Kritik an seiner Haltung zu Abtreibungen zurückgewiesen. Hintergrund ist die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Hamm, das die Klage des Chefarztes der Gynäkologie am Christlichen Klinikum Lippstadt,…

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