Frei-/Kirchen
Diakonie: Höhere Gehälter als bei anderen Wohlfahrtsverbänden
15.08.2024
„Im Gehaltsvergleich zwischen den Wohlfahrtsverbänden belegt die Diakonie mit großem Abstand Platz eins.“ Das erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Ingo Habenicht, laut Mitteilung des VdDD (Berlin).
Er sieht darin ein positives Ergebnis des kirchlichen Arbeitsrechts. Den immer wieder aufflammenden Forderungen nach dessen Abschaffung erteilte Habenicht daher eine klare Absage: „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aufweichen will, gefährdet die hohe Tarifbindung unserer Branche und schafft keinen Mehrwert für die Beschäftigten.“
Laut dem Verband arbeiten 97 Prozent der Beschäftigten in den Kernarbeitsbereichen der Diakonie in tarifgebundenen Unternehmen. In der Gesundheits- und Sozialbranche hätten nur 57 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag, in der Gesamtwirtschaft liege der Wert bei 49 Prozent. Grundlage für die hohe Tarifbindung in der Diakonie sei das kirchliche Arbeitsrecht.
Zum Hintergrund: Die Kirchen und ihre Sozialverbände handeln Löhne und Gehälter nicht mit Gewerkschaften, sondern in eigener Regie in Arbeitsrechtlichen Kommissionen aus. Diese sind paritätisch mit Vertretern der Unternehmen und Mitarbeiter besetzt. Im Fall von Konflikten wird auf Arbeitskämpfe verzichtet. Stattdessen gibt es ein verbindliches Schlichtungsverfahren. Dieses Konsensverfahren wird als „Dritter Weg“ bezeichnet.
VdDD-Vorstandsvorsitzender Habenicht: „Der Dritte Weg sichert den Beschäftigten ein hohes Maß an Mitgestaltung zu – gleichzeitig wird auf diese Weise verhindert, dass Tarifkonflikte auf dem Rücken unserer Klienten ausgetragen werden.“
Der Bundesverband vertritt die Interessen von 200 Mitgliedsunternehmen und Regionalverbänden mit rund 570.000 Beschäftigten.
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