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Diakonie Bayern fordert Ausbau der Suizidprävention

28.02.2023

Der Bundestag berät derzeit über verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Symbolfoto: Picture Alliance/Phanie /VOISIN
Der Bundestag berät derzeit über verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Symbolfoto: Picture Alliance/Phanie /VOISIN

Nürnberg (IDEA) – Die Angebote der Suizidprävention müssen deutliche ausgebaut werden. Das fordert die Diakonie Bayern (Nürnberg) in einem Positionspapier zum assistierten Suizid, das am 27. Februar veröffentlicht wurde. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Der Bundestag berät derzeit über verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. In dem Positionspapier der Diakonie Bayern heißt es dazu: „Egal, welche gesetzliche Lösung am Ende der Debatte steht: Angebote zum Leben müssen immer Vorrang haben.“ Deshalb müsse der Staat ein Suizidpräventionsgesetz erlassen, mit dem die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für solche Angebote gesichert werden.

Zu der Frage, ob assistierte Suizide in diakonischen Einrichtungen zugelassen werden dürfen, sei für die Diakonie Bayern „ein striktes ,Nein‘ zum Wunsch nach einem assistierten Suizid ebenso undenkbar wie eine aktive Förderung oder gar werbliche Herausstellung der Möglichkeit einer assistierten Selbsttötung in diakonischen Einrichtungen“.

Nach biblischem Verständnis sei das Leben zwar in letzter Konsequenz der Verfügung des Menschen entzogen, aber es gehöre auch „zum Wesenskern der Diakonie, sich auch Menschen zuzuwenden, die ihre Wertvorstellungen nicht teilen“. Diakonische Einrichtungen müssten in jedem Fall „zum Leben beraten“. Auch müsse „jede Form von gesellschaftlichem Druck oder stillschweigender Erwartung, ein vermeintlich nicht mehr lebenswertes Leben zu beenden“ unbedingt verhindert werden.

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