Politik

Corona: Nordrhein-Westfalen lockert Auflagen für Gottesdienste

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In vielen Regionen Nordrhein-Westfalens können wieder Gottesdienste ohne Masken gefeiert werden. Symbolfoto: unsplash.com
In vielen Regionen Nordrhein-Westfalens können wieder Gottesdienste ohne Masken gefeiert werden. Symbolfoto: unsplash.com

Düsseldorf (IDEA) – Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Auflagen für Gottesdienste wesentlich gelockert. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes hervor, die ab dem 9. Juli gilt. In den meisten Städten und Kreisen entfällt damit für Gottesdienstbesucher die Maskenpflicht. Auch gemeinsames Singen ohne Maske ist wieder erlaubt.

Hintergrund: In der Verordnung werden verschiedene „Inzidenzstufen“ festgelegt: Als „Inzidenzstufe 0“ gilt eine 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10, als „Inzidenzstufe 1“ ein Wert von höchstens 35.

Bei „Inzidenzstufe 0“ ist bei Versammlungen in geschlossenen Räumen das Tragen von Masken nicht mehr verpflichtend, sondern wird nur empfohlen. Das gilt auch für das Einhalten von Mindestabständen. Darüber hinaus ist gemeinsamer Gesang ohne Maske wieder erlaubt.

Bei „Inzidenzstufe 1“ muss die Maske am Platz nicht mehr getragen werden. Singen ist erlaubt bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern, allerdings muss dabei in der Regel eine Maske getragen werden. Das Singen ohne Mund-Nasen-Schutz ist bei „Inzidenzstufe 1“ erlaubt, wenn alle Gottesdienstbesucher negativ auf Corona getestet, gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Es ist außerdem erlaubt, wenn pro Person zehn Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen.

Von den 53 Städten und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen weisen 49 die „Inzidenzstufe 0“ auf. Die übrigen (Düsseldorf, Hamm, Köln und Lippe) befinden sich auf „Inzidenzstufe 1“ (Stand 9. Juli).

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