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Bremer Abraham-Gemeinde lernt 2026 ein biblisches Buch auswendig

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Gemeinsames Bibellesen und Auswendiglernen stößt nicht nur innerhalb der Gemeinde auf Interesse. Foto: iStock
Gemeinsames Bibellesen und Auswendiglernen stößt nicht nur innerhalb der Gemeinde auf Interesse. Foto: iStock

Die Evangelisch-Lutherische Abraham-Gemeinde in Bremen-Kattenturm will 2026 ein biblisches Buch auswendig lernen. Es ist das zweite Projekt dieser Art. Bereits Anfang 2025 lasen die Mitglieder der Gemeinde gemeinsam den Epheserbrief, einige lernten ihn auswendig. Von Januar bis März 2026 steht nun der 1. Petrusbrief auf dem Programm.

Wie Pastor Rüdiger Kurz der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mitteilte, sind die Rückmeldungen durchweg positiv ausgefallen. Obwohl nur knapp zehn Prozent der Gemeindemitglieder den Epheserbrief vollständig auswendig gelernt hätten, sei das Projekt nicht nur innerhalb der Gemeinde auf Interesse gestoßen. So habe unter anderem die Berichterstattung durch IDEA zu weiteren Anfragen von außerhalb der Gemeinde geführt.

In der Folge habe sie über 100 von der Gemeinde erstellte Arbeitshefte an Einzelpersonen versandt, die die Übertragung der Gottesdienste mitverfolgten, so Kurz. Auch mehrere Hauskreise nutzten das Material und die Gottesdienste als Ausgangspunkt für einen dreimonatigen Kurs zum Epheserbrief.

Das geistliche Leben vertiefen

Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das Bibelprojekt daher 2026 mit dem 1. Petrusbrief fortgeführt. Ziel sei erneut, das gemeinsame Bibellesen und Auswendiglernen in den Mittelpunkt der Gemeindearbeit zu stellen und so das geistliche Leben zu vertiefen, wie Kurz erläuterte.

Dafür liegen die Arbeitshefte mit drei Bibelübersetzungen (Schlachter 2000, Luther 1984 und Neue evangelistische Übersetzung (NeÜ)) vor. Sie können kostenlos über die Gemeinde bezogen werden.

Die theologisch konservative Abraham-Gemeinde hat 1.200 Mitglieder und gehört zur Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Sie hat ihr gegenüber jedoch das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ erklärt und sich damit aus den Ordnungen und Einrichtungen der BEK gelöst, ohne die Landeskirche formal zu verlassen.

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