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Berufungsverfahren gegen Olaf Latzel beginnt

06.05.2022

Olaf Latzel war am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Foto: IDEA/David Wengenroth
Olaf Latzel war am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Foto: IDEA/David Wengenroth

Bremen (IDEA) – Vor dem Landgericht Bremen beginnt am 9. Mai das Berufungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel. Das Gericht hat dafür vier Verhandlungstage angesetzt. Die weiteren Termine sind der 13., der 16. und der 20. Mai.

Hintergrund: Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sind.

Grund für die Verurteilung waren Aussagen des Geistlichen in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“

Darüber hinaus sagte er: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht.

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