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Bekenntnisbewegung wirft Landeskirche Bevormundung vor

11.10.2021

Die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ wirft der Landeskirche vor, Mitgliedern zu verbieten, gelebte Homosexualität öffentlich zu problematisieren. Foto: unsplash.com
Die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ wirft der Landeskirche vor, Mitgliedern zu verbieten, gelebte Homosexualität öffentlich zu problematisieren. Foto: unsplash.com

Karlsruhe/Albstadt (IDEA) – Die Kritik am Umgang der badischen Landeskirche mit theologisch konservativen Pfarrern und Gemeinden wird schärfer. Die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ mit Sitz in Albstadt (Schwäbische Alb) wirft der Landeskirche vor, Mitgliedern zu verbieten, gelebte Homosexualität öffentlich zu problematisieren. Hintergrund ist ein Artikel der Landeskirchlichen Beauftragten für „Gleichstellung und Diversity“, Pfarrerin Claudia Baumann (Karlsruhe), in den „Badischen Pfarrvereinsblättern“.

Baumann stellt darin die aktuell geltenden Regelungen bezüglich einer Trauung gleichgeschlechtlicher Paare vor, indem sie diese mit Fußnoten erläutert. Pfarrer und Kirchengemeinden dürften im Kontakt mit diesen Paaren deren Verbindung demnach nicht als „sündig“ oder „gottwidrig“ bezeichnen. Das stelle eine Diskriminierung dar.

Der Pressesprecher der Landeskirche, Daniel Meier, hatte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mitgeteilt, dass Baumann das von der Landessynode „beschlossene Diskriminierungsverbot“ damit richtig interpretiere. Es sei demnach nicht erlaubt, auf Webseiten von Kirchengemeinden oder anfragenden Paaren gegenüber Homosexualität „zu problematisieren oder gar als Sünde zu bezeichnen“.

„Widerspruch wird ausdrücklich verboten“

Der Vorstand der Bekenntnisbewegung erklärte, dass laut der neuen Lebensordnung „Ehe und kirchliche Trauung“ in der badischen Landeskirche eine Vielfalt an Meinungen toleriert werden müsse. Dort heißt es: „Die Landeskirche weiß um bestehende theologische Differenzen, hört und benennt sie und führt im Geist der Geschwisterlichkeit, der Liebe und der gegenseitigen Wertschätzung das gemeinsame Gespräch fort.“

Aus dem Artikel von Baumann ergebe sich jedoch das „direkte Gegenteil. Das Gespräch wird beendet. Widerspruch wird ausdrücklich verboten!“ Die Landeskirche verabschiede sich mit ihrer Interpretation der Lebensordnung von nahezu allem, „was das Wesen evangelischer Kirche ausmacht“. Denn Homosexualität werde in der Bibel an allen Stellen „ausnahmslos negativ“ bewertet.

Das werde auch von Befürwortern der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht in Zweifel gezogen. Ordinierten Geistlichen und Kirchenältesten werde damit die Berufung auf den Wortlaut der Bibel untersagt. Die badischen Pfarrer dürften eine Trauung zwar aus persönlichen Gründen ablehnen, diese aber nicht benennen.

Tatsächlich gehöre die Landeskirche mit ihrer Haltung zu praktizierter Homosexualität weltweit zu einer Minderheit innerhalb der Christenheit. Ihre Position werde „lediglich von einem Teil der weißen Kirchen des europäischen und amerikanischen Nordens vertreten“.

Die Gemeinden sind entscheidend

Die evangelische Kirche baue „sich von der Gemeinde her. Der Zwang, eine Praxis zu übernehmen, die einer Änderung der Bekenntnisgrundlage gleichkommt, greift in unerträglicher Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde ein und degradiert diese zur weisungsgebundenen Abteilung eines Konzerns Kirche“. Zugleich verabschiede sich die Kirche damit von der Demokratie.

In der evangelischen Kirche kommunizierten nämlich „mündige Christen auf Augenhöhe“ miteinander. Keine Entscheidung einer kirchlichen Instanz und auch kein Kirchengesetz seien der Kritik entzogen. Vielmehr seien alle Regeln ständig daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie dem Wort Gottes entsprächen.

Niemand habe das Recht, bestimmte kirchenrechtliche Regelungen der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Das schließe das Recht jeder Gemeinde und jedes Kirchenmitglieds ein, „eine andere als die jeweils aktuelle Mehrheitsposition auch öffentlich zu vertreten“. Deshalb könne es gar nicht unstatthaft sein, „dass eine Gemeinde die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau versteht und dieses Verständnis auch öffentlich kommuniziert“.

Zur Heiligen Schrift als höchster Autorität zurückkehren

Die Bekenntnisbewegung ruft deshalb „alle Verantwortungsträger in Synode und Kirchenleitung dazu auf, die evangelische Freiheit wiederherzustellen“ und der Heiligen Schrift ihre Rolle als höchste Autorität in Lehrfragen zurückzugeben. Die Gemeinden müssten „dem Zwang und der Bevormundung“ widerstehen und die Freiheit des Glaubens sowie die Geltung von Schrift und Bekenntnis verteidigen. Nur so könne „die innere Einheit“ der Kirche wiedergewonnen werden.

Die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ tritt nach eigenen Angaben für die Bewahrung der biblischen Botschaft und der reformatorischen Grundlagen ein. Vorsitzender der Bekenntnisbewegung ist Pfarrer Johannes Frey (Sachsenheim bei Ludwigsburg).

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