Frei-/Kirchen
Bayern: Methodistenpastor wegen Kirchenasyls verurteilt
21.02.2023
Bayreuth (IDEA) – Weil er Flüchtlingen Kirchenasyl gewährte, ist der frühere Pastor der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) im oberfränkischen Pegnitz, Stefan Schörk, gerichtlich belangt worden. Das Amtsgericht Bayreuth sprach eine Verwarnung in Höhe von 1.500 Euro aus. Die damit verbundene Verurteilung ist für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das teilte die EmK am 17. Februar mit.
Der 49-Jährige, der mittlerweile Pastor in einer EmK-Gemeinde in Wangen im Allgäu ist, erklärte dazu: „Der Abstand, meine neue Gemeinde in Wangen und alle sonstigen Herausforderungen des Lebens haben mich dieser eher pragmatischen Lösung zustimmen lassen.“
Anlass für das Gerichtsverfahren war ein Ende Juli 2021 von der Kirchengemeinde in Bayreuth übernommenes und weitergeführtes Kirchenasyl für zwei syrische Flüchtlinge. Sie sollten nach Rumänien abgeschoben werden. Schörk war bis Februar letzten Jahres auch in Bayreuth als Pastor zuständig. Laut Staatsanwaltschaft hat er sich mit dem Kirchenasyl, ohne einen neuen Antrag auf Härtefallprüfung gestellt zu haben, der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ schuldig gemacht. Das Kirchenasyl für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Härtefallprüfung bereits abgelehnten Asylbewerber an einem anderen Ort fortzuführen, widerspreche den Absprachen zwischen Kirche und BAMF.
Die Bewährungsauflage muss Schörk an den in Bayreuth ansässigen Verein „Fähre“ zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.
Schörk: Kirchenasyl ist Nächstenliebe
Beim Kirchenasyl gewähren Gemeinden Asylbewerbern Schutz, um in humanitären Härtefällen eine Abschiebung zu verhindern oder ein Asylverfahren in Deutschland zu erreichen (sogenannte Dublin-Fälle). Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass Asylbewerber in dem Staat der Europäischen Union Asyl beantragen müssen, in den sie zuerst eingereist sind.
Sein Handeln unterstrich Schörk laut EmK-Mitteilung mit den Worten: „Ich möchte nochmals eindringlich verdeutlichen, dass es mir zu jeder Zeit um eine christliche Pflicht zur Nächstenliebe ging.“ Das zeige sich in besonderen Fällen auch darin, Kirchenasyl zu gewähren und einer anderen Kirchengemeinde „dort unter die Arme zu greifen, wo die Situation es erfordert“.
Anderes Verfahren überraschend eingestellt
Bereits im November 2021 hatte das Amtsgericht Bayreuth den Pastor in einem anderen Verfahren wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Damals ging es um Kirchenasyl für einen christlichen Iraner. Der Mann sollte während der Corona-Krise von Mutter und Schwester getrennt und nach Griechenland abgeschoben werden.
Schörk und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Wie die EmK erklärte, war die Berufung im vergangenen Jahr überraschend eingestellt worden zugunsten der Ermittlungen in dem jetzt abgeschlossenen Verfahren, „bei dem formaljuristisch eine Verurteilung zu erwarten war“.
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