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Kommentar

Annahme des Matic-Bericht: Ein fatales Signal

25.06.2021

Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben, Susanne Wenzel. Foto: privat
Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben, Susanne Wenzel. Foto: privat

Das Europaparlament hat am 24. Juni den „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ des Kroaten Fred Matic angenommen. Der Matic-Bericht forderte unter anderem ein „Recht auf Abtreibung“. Ein Kommentar der Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben, Susanne Wenzel.

Wie leider schon erwartet haben die Abgeordneten des Europaparlaments in Brüssel die Abtreibung zum vermeintlichen „Menschenrecht“ erklärt und die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals in dieser Frage von einem Grundrecht zu dem Straftatbestand der „unterlassenen medizinischen Behandlung“ erklärt.

Das ist ein fatales Signal gegen den Schutz des Lebens und ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU. Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union wird durch diese Entscheidung in das absolute Gegenteil verkehrt, was sicher bei vielen Unionsbürgern zu einer weiteren inneren Abkehr von Europa führen wird. Tatsächlich läutet das Abstimmungsergebnis die dunkle Stunde Europas ein, in der das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft wurde, das in allen internationalen Verträgen und vielen Verfassungen explizit festgehalten ist. Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das im deutschen Grundgesetz verankert ist und auch noch einmal explizit im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) geregelt ist, in einen Straftatbestand der „Unterlassung einer medizinischen Behandlung“ widerspricht dem viel beschworenen Europäischen Geist.

Souveränität der EU-Länder wird missachtet

In völliger Missachtung der Souveränität der EU-Länder in diesen Fragen hat der Bericht des Sozialisten Matic die Tötung eines anderen unschuldigen, ungeborenen Menschen zu einem angeblichen „Recht“ erklärt und fordert nun die entsprechenden Gesetzesänderungen, das heißt die totale Freigabe und staatliche Förderung der Abtreibung im gesamten EU-Gebiet. Mit der Abstimmung richtet sich das Parlament auch gegen seine eigene Menschenrechtskonvention, die nicht nur in Artikel 2 das Recht auf Leben, sondern in Artikel 9 auch die Gewissensfreiheit zu einem Grundrecht erklärt.

Die Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments sind der falschen Zielsetzung des Berichtes gefolgt und haben damit das Recht auf Leben in ein „Recht auf Tötung“ verdreht. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die von den EU-Bürgern gewählten Vertreter sich ihrer Verantwortung an dieser Stelle überhaupt bewusst sind, denn immerhin sind über 70 Prozent der EU-Bürger Mitglied einer christlichen Kirche. Seit Jahren wurde auch aus Brüssel und Straßburg das Recht auf Leben und das Abtreibungsstrafrecht der europäischen Länder immer wieder torpediert.

Was der Bundestag jetzt tun sollte

Da die Gesetzgebung zur Abtreibung aber nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länderparlamente liegt, ist es noch nicht zu spät, das im Grundgesetz Artikel 1 und 2 verankerte Grundrecht auf Leben Geltung beanspruchen kann. Die CDL fordert den Deutschen Bundestag auf, diesen Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis zurückzuweisen, und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen und die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals, die in unserer Verfassung und auch dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert ist, entschieden zu verteidigen.

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