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Politik

Änderung des Geschlechtseintrags bald leichter möglich

01.07.2022

Marco Buschmann (FDP) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) stellten das Selbstbestimmungsgesetz vor. Foto: Picture Alliance/Kay Nietfeld
Marco Buschmann (FDP) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) stellten das Selbstbestimmungsgesetz vor. Foto: Picture Alliance/Kay Nietfeld

Berlin (IDEA) – Der Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Eckpunkte für ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampelkoalition hatten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am 30. Juni in Berlin vorgestellt. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das laut den Verfassern „in wesentlichen Teilen verfassungswidrig“ ist.

Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll künftig eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen dann nicht länger erforderlich sein. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können – allerdings mit Zustimmung der Eltern. Sollten diese nicht zustimmen, entscheidet ein Familiengericht.

Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche Eingriffe anstrebe, werde dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Buschmann: Wollen soziale Verhältnisse nicht auf den Kopf stellen

Buschmann wies darauf hin, dass sich nicht alle Menschen mit dem Geschlecht identifizierten, das beim Standesamt eingetragen sei. „Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Man gehe dieses Vorhaben nun an – „so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen.“ Es handle sich vielmehr um „die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen“.

Paus: Bisheriges Gesetz ist für Betroffene entwürdigend

Familienministerin Paus äußerte: „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen.“ Das Transsexuellengesetz stamme aus dem Jahr 1980 und sei „für die Betroffenen entwürdigend“. Das Selbstbestimmungsgesetz werde das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen: „Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung.“

Kinderschutzbund begrüßt die Pläne

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers (Berlin), begrüßte die Pläne der Koalition. Menschen ab dem 14. Lebensjahr sollten selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden können. Die eigene Unsicherheit über die Geschlechtszugehörigkeit und die Konfrontation mit anderen beeinträchtige Kinder und Jugendliche. Daraus ergäben sich teils drastische Folgen: „Diese Gemengelage kann hohe psychische Belastungen erzeugen und führt in einigen Fällen sogar zum Suizid.“

„Demo Für Alle“: Minister weichen kritischen Nachfragen aus

Die Sprecherin des Aktionsbündnisses für Ehe und Familie „Demo Für Alle“, Hedwig von Beverfoerde, schrieb in einem digitalen Rundbrief, die Minister hätten bei der Vorstellung „auffällig oft“ betont, dass es im „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht um operative Geschlechtsumwandlungen gehen solle. Bei diesem Punkt bleibe der Gesetzentwurf abzuwarten, der noch in diesem Jahr erfolgen soll.

Den vielen teils kritischen Nachfragen der Journalisten seien die beiden Minister ausgewichen: „Eine Gefahr etwa für Frauenhäuser durch männliche Triebtäter, mit weiblichem Geschlechtseintrag, sieht Paus nicht. Dementsprechend hatte die Familienministerin keinen Vorschlag, wie die Sicherheit von Frauen in Umkleidekabinen und Schwimmbädern gewährleistet werden soll.“ Sie kritisierte, dass auch die Fragen, wie viele Personen dieses Gesetz beträfe und ob das Gesetz nicht etwa einen Anstieg von Geschlechtsumwandlungen vor allem bei minderjährigen Mädchen provoziere, von Buschmann und Paus nicht beantwortet wurden.

Die Journalistin und Autorin Birgit Kelle schrieb auf Facebook, dass seit 2010 ein ähnliches Gesetz in England in Kraft sei. Das führe dazu, dass „echte Bio-Frauen“ nun in Frauengefängnissen belästig würden. „Gender hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, es ist ein neues Menschenbild, realitätsfremd und zerstörerisch.“

FAZ-Journalist: Eine offene Debatte wird verhindert

Der Journalist Thomas Thiel kritisierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), dass das Familienministerium eine offene Debatte über das Thema verhindere: „Der Vorwurf der Transfeindlichkeit, mit dem auch der am Ministerium angesiedelte Geschlechterbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, Kritiker wahllos überzieht, hat hierzulande erfolgreich zur Verhinderung einer offenen Debatte beigetragen.“

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