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Menschenrechte

Gericht verbietet Einschränkungen für Gebetswache

02.03.2022

Das Verwaltungsgericht befand in einer Eilentscheidung, dass die Einschränkungen gegen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Symbolbild: pixabay.com
Das Verwaltungsgericht befand in einer Eilentscheidung, dass die Einschränkungen gegen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Symbolbild: pixabay.com

Frankfurt am Main (IDEA) – Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat Einschränkungen für die Gebetsmahnwache der christlichen Initiative „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt am Main verboten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Hintergrund: Die Bewegung hält zweimal im Jahr – in der Passionszeit und im Herbst – jeweils 40-tägige Mahnwachen zwischen 12 und 16 Uhr ab, um mit Gebeten und Liedern auf das Unrecht der Abtreibung aufmerksam zu machen. Die Stadtverwaltung hatte für die am 2. März (Aschermittwoch) beginnende Gebetswache zeitliche und örtliche Einschränkungen angeordnet. Demnach hätte sie nicht während der Öffnungszeiten der Pro-Familia-Beratungsstelle an der Bockenheimer Landstaße in deren Sichtweite stattfinden dürfen. Zur Begründung hatte die Stadt erklärt, die Veranstaltung stelle eine Beeinträchtigung für Frauen dar, die die Beratungsstelle aufsuchten.

Das Verwaltungsgericht befand in einer Eilentscheidung, dass die Einschränkungen gegen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Die Schwangeren hätten keinen Anspruch auf „Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten“, so das Gericht. Es knüpfte mit seinem Beschluss an ein Urteil aus dem Dezember 2021 an, mit dem es bereits ähnliche Einschränkungen für frühere Gebetsmahnwachen für rechtswidrig erklärt hatte.

Der für die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) tätige Rechtsanwalt Felix Böllmann wertete den Beschluss des Gerichts als „ein positives Zeichen für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird“.

ADF International unterstützt die Leiterin einer „40 Tage für das Leben“-Gruppe in einem ähnlichen Fall in Pforzheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte Anfang Dezember die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe der Pro-Familia-Beratungsstelle in Pforzheim zugelassen. Den Antrag hatte die Pforzheimer Lebensrechtlerin Pavica Vojnović gestellt.

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