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Abtreibung: EKD-Stellungnahme fällt „Gott ins Wort“

18.10.2023

Erst nach der 22. Schwangerschaftswoche sollte eine Abtreibung strafrechtlich geregelt sein, empfiehlt die EKD in ihrer Stellungnahme. Symbolfoto: pixabay.com
Erst nach der 22. Schwangerschaftswoche sollte eine Abtreibung strafrechtlich geregelt sein, empfiehlt die EKD in ihrer Stellungnahme. Symbolfoto: pixabay.com

Hamburg (IDEA) – Heftige Kritik an der EKD-Stellungnahme zum Paragrafen 218 StGB hat die Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) in den evangelischen Kirchen Deutschlands geübt. Der Rat der EKD spricht sich darin für eine Liberalisierung von Abtreibungen aus. Sie könnten teilweise auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Nach der 22. Schwangerschaftswoche sollte eine Abtreibung strafrechtlich geregelt sein, so die EKD.

Der KBG-Vorsitzende, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), wirft der EKD vor, damit den Lebensschutz für ungeborene Kinder aufzuweichen. Gott aber sei „als Freund des Lebens gegen die Abtreibung, gegen das Töten menschlichen Lebens von Anfang an“.

Die Stellungnahme der EKD falle damit „Gott, dem Schöpfer und Erhalter allen Lebens, ins Wort“. Sie stehe „im Widerspruch zur Kirche Jesu Christi, zum Worte Jesu“. Die Kirche Jesu Christi mache sich zum Anwalt der Schwächsten, Schutz- und Sprachlosen. Sie sei damit „Stimme Gottes, gebunden an das Wort Gottes selbst“. Rüß: „Gerade in einer immer stärker säkularisierten Gesellschaft ist die Stimme christlicher Ethik von besonderer Bedeutung.“

Die von der EKD befürwortete Liberalisierung der Abtreibungspraxis behindere außerdem die Ökumene. Kritik an der EKD-Stellungnahme hatten zuvor bereits der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel (Düren) – er ist auch EKD-Ratsmitglied –, der katholische Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg) und die theologisch konservative „ChristusBewegung Lebendige Gemeinde“ in Württemberg geübt.

Hier lesen Sie die Position der Diakonie Deutschland zur Strafbarkeit von Abtreibungen.

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