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Politik

Abtreibung: Bundestag debattiert über Wegfall des Werbeverbots

13.05.2022

Der Deutsche Bundestag debattierte über die Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen. Symbolfoto: pixabay.com
Der Deutsche Bundestag debattierte über die Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen. Symbolfoto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai über die Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen (Paragraf 219a) debattiert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass der Paragraf „nichts, aber auch gar nichts“ mit dem Verbot von Abtreibungen (Paragraf 218) zu tun habe. Diese Rechtsänderung habe „keine Auswirkungen auf das Lebensschutzkonzept“ des Paragrafen. Die Gefahr „abstoßender, irreführender Werbung“ bestehe nicht. Die Regierung wolle im Zusammenhang mit der Abschaffung des Werbeverbots zugleich eine Rehabilitierung bereits verurteilter Ärzte durchsetzen.

Zum Hintergrund: Das würde unter anderen die Gießener Ärztin Kristina Hänel betreffen, die im Dezember 2019 wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a verurteilt worden war.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass Frauen selbst darüber entscheiden sollten, „wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen“. Es sei darüber hinaus die „gute Beratung, die Frauen Mut macht für ein Leben mit einem Kind“. Die Aktionen „von Abtreibungsgegnern, die schwangere Frauen vor Beratungsstellen belästigen und zu Kriminellen“ erklärten, oder die Androhung von Strafen könnten das nicht bewirken.

SPD-Abgeordnete: Abschaffung „ist ein schöner Moment“

Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) bekundete ihre Freude über die geplante Abschaffung des Werbeverbots: „Dies ist der Moment, der uns Frauen ein Stück weit die Hoheit über ihre Körper zurückgeben wird. Es ist ein schöner Moment.“

Heidi Reichinnek (Die Linke) nannte die Streichung von Paragraf 219a jedoch nur den ersten Schritt. Abtreibungen müssten grundsätzlich „entkriminalisiert“ werden.

CDU/CSU: Werbung für Abtreibung unvereinbar mit Würde des Ungeborenen

Kritik kam von der Union und der AfD. Die Abgeordnete Nina Warken (CDU) sagte, dass eine vorgeburtliche Kindstötung „keine normale ärztliche Heilbehandlung“ sei. Sie beende „einmaliges, individuelles menschliches Leben“ und dürfe nicht verharmlost werden. Die Werbung dafür sei „mit den Grundrechten und mit der Würde des Ungeborenen nicht vereinbar“. Schon jetzt zeigten Beispiele aus anderen Ländern, dass Kliniken für Abtreibungen werben, wenn es kein entsprechendes Verbot gebe.

Dorothee Bär (CSU) gab zu bedenken, dass die Debatte mit mehr Ernsthaftigkeit geführt werden solle. Sie sei traurig, mit welcher Art und Weise die SPD-Abgeordnete Wegge aufgetreten sei. „Das ist doch nicht der Geist, den diese Debatte atmen solle.“ Schließlich verfolgten die Diskussion auch Frauen, die keine Kinder bekommen könnten oder viele Fehlgeburten erlitten hätten.

AfD: Abtreibung nicht grundgesetzwidrig fördern

Thomas Seitz (AfD) kritisierte, dass der Gesetzentwurf „von reproduktiver Selbstbestimmung als Euphemismus für die Tötung ungeborener Kinder“ spreche. Angesichts von jährlich rund 100.000 registrierten Abtreibungen benötigten „Frauen mehr Unterstützung, damit sie sich für ihr Kind entscheiden. Es braucht keine grundgesetzwidrige Förderung der Abtreibung, sondern eine Willkommenskultur für Kinder.“

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte an den Rechtsausschuss verwiesen, der sich am 18. Mai damit befassen soll.

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