Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein
25.09.2016

Der Staat ist im Bereich der Sexualerziehung zu Zurückhaltung verpflichtet. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist verfassungswidrig und mit dem geltenden Schulgesetz in Schleswig-Holstein unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff.
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