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Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein

25.09.2016

Der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff. Foto: picture-alliance/dpa

Der Staat ist im Bereich der Sexualerziehung zu Zurückhaltung verpflichtet. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist verfassungswidrig und mit dem geltenden Schulgesetz in Schleswig-Holstein unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff.

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