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Politik

Kirchenaustritt: Keine Sperre beim Arbeitslosengeld

17.06.2008

 

K a s s e l (idea) – Wenn einem kirchlich Beschäftigten gekündigt wird, weil er aus der Kirche ausgetreten ist, so darf er nicht mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld belegt werden.Das hat das Bundessozialgericht (Kassel) Ende Mai…

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