Politik
Gottesdienste zulassen: Katholische Bischöfe stehen an Laschets Seite
19.04.2020

Berlin (idea) – In der Debatte um die Öffnung der Kirchen für Gottesdienste hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nur die katholischen Bischöfe an seiner Seite. Das schreibt die Welt am Sonntag (Ausgabe 19. April). Die Sonntagszeitung berichtet über die Gespräche in der Videokonferenz zwischen den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 15. April, in der über die Lockerungen der in der Corona-Krise verhängten Einschränkungen gesprochen wurde. Der Katholik Laschet habe sich dabei sehr über die von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) vorbereitete Beschlussvorlage geärgert, der zufolge Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen weiterhin verboten bleiben sollten. Laschet habe unter Bezug auf Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes in der Karwoche eine Änderung des Textes gefordert. Aus seiner Sicht sei, so die Sonntagszeitung, diese Formulierung auch deswegen ein Affront, weil in NRW Gottesdienste nie untersagt waren. Laschet habe immer auf freiwillige Verzichtserklärungen der Glaubensgemeinschaften gesetzt.
Ein Versuch, die evangelische Kirche ins Boot zu holen, war gescheitert
Am Wochenende vor der Videokonferenz habe sich Laschet mit dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki abgesprochen. Dieser hatte sich für eine Öffnung der Kirchen eingesetzt und etwa gesagt: „Jetzt, wenn die Lockerung eintritt, müssen in jedem Fall auch die Kirchen für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden. Das ist ein Menschenrecht, das ist ein Freiheitsrecht, das ist von der Verfassung her garantiert.“ Auch der neue Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg), habe, so die Sonntagszeitung, später nachgezogen und von einer „Entäuschung“ gesprochen. Bätzing hatte in einer Stellungnahme am 15. April mitgeteilt, dass er das bleibende Verbot der Gottesdienste angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens „nicht nachvollziehen“ könne. Weiter heißt es in der Sonntagszeitung: „Laschet hatte also die Bischöfe an seiner Seite. Aber nur die katholischen. Ein Versuch, auch die evangelische Kirche ins Boot zu holen, war am vergangenen Wochenende gescheitert. Die traditionell staatsfromme EKD blieb auch diesmal auf Regierungslinie.“
Ministerpräsident Ramelow sprang Laschet bei
In der Videokonferenz sei dann der thüringische Ministerpräsident, der Protestant Bodo Ramelow (Die Linke), Laschet „überraschend“ beigesprungen. Er habe von einem Posaunenchor in einem thüringischen Dorf berichtet, dessen Lobpreis zu Ostern von der Polizei beendet worden sei. Es sei ihm, so Ramelow, „persönlich unangenehm“, wenn Uniformierte auf Gläubige losgingen. Gegen eine Lockerung der Verbote habe in der Videokonferenz Kanzleramtschef Braun argumentiert. Bei einem Gespräch mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften am 17. April sei dann, so die „Welt am Sonntag“ auch Laschet dabei gewesen. Dort habe der für Kirchenfragen zuständige Innenstaatssekretär Markus Kerber (CDU) vorgeschlagen, dass alle ihre Konzepte für Gottesdiente einreichen, in denen den bundesweit geltenden Abstands- und Hygienevorgaben Rechnung getragen werde. Dann könnten Merkel und die Ministerpräsidenten am 30. April erneut über eine Freigabe beraten. Allerdings haben mittlerweile bereits Sachen und Brandenburg mitgeteilt, schon ab dem 20. April Gottesdienste zu ermöglichen: In Brandenburg sollen religiöse Zeremonien aus besonderem Anlass – Taufen, Trauerfeiern, Trauungen – mit bis zu 20 Teilnehmern wieder stattfinden können, in Sachsen sind Gottesdienste mit bis zu 15 Personen erlaubt.
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