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Bundestag streitet über Werbeverbot für Abtreibung

23.02.2018

Im Bundestag wurde darüber diskutiert, ob neben der Beratung auch die Werbung für Abtreibungen erlaubt werden soll. Foto: picture-alliance/dpa

Der Deutsche Bundestag hat in einer emotionalen Debatte über eine mögliche Lockerung des Werbeverbots für Abtreibung diskutiert. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“.

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