Bundestag streitet über Werbeverbot für Abtreibung
23.02.2018

Der Deutsche Bundestag hat in einer emotionalen Debatte über eine mögliche Lockerung des Werbeverbots für Abtreibung diskutiert. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“.
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