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Arbeitsgemeinschaft Kirchenasyl kritisiert BAMF-Vize Praschma

22.08.2020

Die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“, Pastorin Dietlind Jochims. Foto: Nordkirche/Steffen Hesse
Die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“, Pastorin Dietlind Jochims. Foto: Nordkirche/Steffen Hesse

Hamburg/Nürnberg (idea) – Die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“, Pastorin Dietlind Jochims (Hamburg), hat die Äußerung der Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ursula Gräfin Praschma (Nürnberg), zurückgewiesen, das Kirchenasyl sei in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Diese Ansicht hatte Praschma am 18. August gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA/Bonn) vertreten. Zur Begründung sagte sie, seit der 2015 geschlossenen Vereinbarung des BAMF mit den Kirchen über das Kirchenasyl habe die Behörde „aus den vorgelegten Härtefällen gelernt“. Hintergrund: Nach der Vereinbarung kann eine Gemeinde einem Asylbewerber Kirchenasyl gewähren, muss dem Bundesamt aber die Gründe dafür in einem Härtefalldossier darlegen. Dieses Dossier soll die Grundlage für das weitere Asylverfahren bilden. Entscheidet das BAMF, kein Asylverfahren in Deutschland zu eröffnen, muss der Gast das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Das Bundesamt erkenne Härtefälle heute bereits im Asylverfahren, sagte Praschma.

Jochims: Härtefälle werden fast durchweg abgelehnt

Jochims erklärte dagegen gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, Gemeinden machten „nicht die Erfahrung, dass das BAMF aus den vorgelegten Härtefällen gelernt hat. Im Gegenteil: Wo vergleichbare Härten früher vom BAMF akzeptiert wurden, werden sie heute nach einseitig verschärften Kriterien beurteilt und fast durchweg abgelehnt.“ Jochims rief das Bundesamt auf, mit den Kirchen wieder in einen „konstruktiven Dialog“ über die Kriterien für die Anerkennung von Härtefällen einzutreten. Nach Kenntnis der Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gibt es zurzeit 354 aktive Kirchenasyle mit mindestens 543 Personen. Darunter sind 117 Kinder. In 325 Kirchenasylen geht es um sogenannte „Dublin-Fälle“. In diesen Fällen droht Asylsuchenden nicht die unmittelbare Abschiebung in ihr Herkunftsland, sondern nach der „Dublin-Verordnung“ in jenen EU-Staat, in dem sie zuerst registriert wurden und der daher für ihr Asylverfahren zuständig ist.

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