Straßburg (idea) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Menschenwürde totgeborener Kinder gestärkt. Ihre Körper dürften nicht als Klinikabfall entsorgt werden, stellten die Straßburger Richter am 12. Juni fest. Geklagt hatte ein…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden